- Scheingesellschafter
- Bezeichnung für denjenigen, der durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Anschein erweckt, er sei ⇡ persönlich haftender Gesellschafter einer ⇡ Handelsgesellschaft.- Er haftet dann für Verbindlichkeiten aus Geschäften, die ein Dritter im Vertrauen auf diesen Rechtsschein abschließt.
Lexikon der Economics. 2013.