Scheingesellschafter

Scheingesellschafter
Bezeichnung für denjenigen, der durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Anschein erweckt, er sei  persönlich haftender Gesellschafter einer  Handelsgesellschaft.
- Er haftet dann für Verbindlichkeiten aus Geschäften, die ein Dritter im Vertrauen auf diesen Rechtsschein abschließt.

Lexikon der Economics. 2013.

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